Kommunalsteuer

Die Kommunalsteuererklärung ab 2005 ist generell in elektronischer Form (über FINANZ ONLINE) an das Bundesministerium für Finanzen zu übermitteln.
Das Bundesministerium für Finanzen leitet die Steuererklärungen an die zuständige Gemeinde weiter.
Link zu Finanz Online: https://finanzonline.bmf.gv.at/

In besonderen Ausnahmefällen ist es den Kommunalsteuerpflichtigen gestattet ihre Kommunalsteuererklärung schriftlich beim Gemeindeamt abzugeben.
Sollte die Erklärung nicht elektronisch über Finanz Online eingereicht werden (Ausnahmefall!) ist ein bundesweit einheitliches amtliches Erklärungsformular des BMF zu verwenden.
Link zu den Erklärungsformularen

Ausnahmen:
- wenn der Steuerpflichtige über keinen Internetzugang verfügt
- wenn der umsatzsteuerpflichtige Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres (aller Betriebsstätten zusammen) den Betrag von EURO 100.000,-- nicht überstiegen hat (unabhängig davon, ob ein Internetzugang besteht oder nicht)

Gemeindekennziffer: 31833

 

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Zuständig