Hundehaltung

Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend seit 1. Juni 2023

Beim NÖ Hundehaltegesetz handelt es sich um ein Sicherheitsgesetz, das zum Schutz des Menschen erlassen wurde.

Es liegt in der Verantwortung jeder Hundehalterin und jedes Hundehalters richtig und verantwortungsvoll zu handeln

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden:


* Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu erworbenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde (Ausnahmen z.B. Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.) aa-Anmeldeblatt_Hundeabgabe[1].pdf herunterladen (0.14 MB)


* Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde: Termine von Sachkundevorträgen (NÖ Hundepass) hier) für Halter:innen von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)


* Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalter:innen – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde


* Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde; Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt.


Bei Fragen können Sie sich auch gerne zu den Öffnungszeiten direkt an das Bürgerservice der Marktgemeinde Schottwien wenden.

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html 



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