exkl. MWSt | 67,20 € jährlich |
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inkl. MWSt | 73,92 € jährlich |
120-Liter Tonne, 15 Abfuhren jährlich
Verrechnung vierteljährlich per 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Grabstellengebühren
(1) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen beträgt für
bis zu 2 Leichen und Urnen € 280,--
bis zu 4 Leichen und Urnen € 490,--
bis zu 6 Leichen und Urnen € 690,--
Kindergräber € 190,--
(2) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei sonstigen Grabstellen (Urnennische) beträgt für
Urnennischen bis zu 4 Urnen € 1.290,--
(3) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 30 Jahre bei sonstigen Grabstellen (Grüften) beträgt für
Grüfte bis zu 3 Leichen und Urnen € 2.500,--
Grüfte bis zu 6 Leichen und Urnen € 4.900,--
Grüfte bis zu 12 Leichen und Urnen € 9.800,--
Für Randgräber erhöhen sich die vorgesehenen Gebühren um 20 v.H. der jeweiligen Gebührensätze, ebenso für Eckgräber und Grabstellen an der Friedhofseinfriedung.
Verlängerungsgebühren
Für Erdgrabstellen für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
Für sonstige Grabstellen (Urnennischen), für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit € 490,00 festgesetzt.
Für sonstige Grabstellen (Grüfte), für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
Beerdigungsgebühren
(1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei
a) Erdgrabstellen € 740,--
b) Kindergräbern € 370,--
c) Urnenbeisetzung in Grabstellen € 370,--
d) Urnenbeisetzung in Grüften € 370,--
e) Urnenbeisetzung in Urnennischen € 370,--
f) Grüfte € 1.170,--
(2) Bei Erdgrabstellen mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz (1)
um € 350,-- am Friedhof Schottwien
um € 440,-- am Friedhof Maria Schutz
(3) Der Samstagzuschlag beträgt bei Erdgrabstellen € 320,-- und bei Urnenbeisetzungen € 160,--.
Enterdigungsgebühren
Die Enterdigungsgebühr beträgt das Zweieinviertelfache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.
Gebühr zur Benützung der Leichenhalle
Die Gebühr für die Benützung der Leichenhalle beträgt je angefangenem Tag 50,-- Euro.
inkl. MWSt | 40,00 € jährlich |
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Vorschreibung jährlich per 15.02.
Abgabe für Nutzhunde: € 6,54
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: € 100,--
exkl. MWSt | 2,40 € pro m² |
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inkl. MWSt | 2,64 € pro m² |
Vorschreibung halbjährlich, jeweils per 15.05. und 15.11.
exkl. MWSt | 16,14 € /m² |
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Anlässlich des Anschlusses eines Hauses an die öffentliche Kanalisation wird eine einmalige Anschlussabgabe vorgeschrieben. Diese ist durch Multiplikation der Berechnungsfläche (gem. NÖ Kanalgesetz zu ermitteln) mit dem Einheitssatz zu errechnen.
inkl. MWSt | 17,00 € monatlich |
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exkl. MWSt | 152,32 € pro Jahr |
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inkl. MWSt | 167,55 € pro Jahr |
120-Liter-Tonne , 8 Abfuhren
Verrechnung vierteljährlich per 15.02., 15.5., 15.08. und 15.11.
exkl. MWSt | 7,30 € /m² |
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Anlässlich des Anschlusses eines Hauses an das öffentliche Wasserleitungsnetz wird eine einmalige Anschlussabgabe vorgeschrieben. Diese ist durch Multiplikation der Berechnungsfläche (gem. NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 i.d.g.F. zu ermitteln) mit dem Einheitssatz zu errechnen.
exkl. MWSt | 2,50 € pro m³ |
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inkl. MWSt | 2,75 € pro m³ |
Vorschreibung halbjährlich per 15.02. und 15.08.
exkl. MWSt | 105,00 € pro Jahr |
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inkl. MWSt | 115,50 € pro Jahr |
fällig per 15.02.
Gilt für einen Zähler mit einer Nennbelastung bis 3m³/h.