Gebühren & Abgaben

Bio-Tonne

exkl. MWSt

67,20 € jährlich

inkl. MWSt

73,92 € jährlich

120-Liter Tonne, 15 Abfuhren jährlich

Verrechnung vierteljährlich per 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Friedhofsgebühren

Grabstellengebühren

(1) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen beträgt für

bis zu 2 Leichen und Urnen € 280,--

bis zu 4 Leichen und Urnen € 490,--

bis zu 6 Leichen und Urnen € 690,--

Kindergräber € 190,--

(2) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei sonstigen Grabstellen (Urnennische) beträgt für

Urnennischen bis zu 4 Urnen € 1.290,--

(3) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 30 Jahre bei sonstigen Grabstellen (Grüften) beträgt für

Grüfte bis zu 3 Leichen und Urnen € 2.500,--

Grüfte bis zu 6 Leichen und Urnen € 4.900,--

Grüfte bis zu 12 Leichen und Urnen € 9.800,--

Für Randgräber erhöhen sich die vorgesehenen Gebühren um 20 v.H. der jeweiligen Gebührensätze, ebenso für Eckgräber und Grabstellen an der Friedhofseinfriedung.

Verlängerungsgebühren

Für Erdgrabstellen für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

Für sonstige Grabstellen (Urnennischen), für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit € 490,00 festgesetzt.

Für sonstige Grabstellen (Grüfte), für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

Beerdigungsgebühren

(1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei

a) Erdgrabstellen € 740,--

b) Kindergräbern € 370,--

c) Urnenbeisetzung in Grabstellen € 370,--

d) Urnenbeisetzung in Grüften € 370,--

e) Urnenbeisetzung in Urnennischen € 370,--

f) Grüfte € 1.170,--

(2) Bei Erdgrabstellen mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz (1)

um € 350,-- am Friedhof Schottwien
um € 440,-- am Friedhof Maria Schutz

(3) Der Samstagzuschlag beträgt bei Erdgrabstellen € 320,-- und bei Urnenbeisetzungen € 160,--.

Enterdigungsgebühren

Die Enterdigungsgebühr beträgt das Zweieinviertelfache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.

Gebühr zur Benützung der Leichenhalle

Die Gebühr für die Benützung der Leichenhalle beträgt je angefangenem Tag 50,-- Euro.

Hundeabgabe

inkl. MWSt

40,00 € jährlich

Vorschreibung jährlich per 15.02.

Abgabe für Nutzhunde: € 6,54

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: € 100,--

Kanalbenützungsgebühr

exkl. MWSt

2,40 € pro m²

inkl. MWSt

2,64 € pro m²

Vorschreibung halbjährlich, jeweils per 15.05. und 15.11.

Kanaleinmündungsabgabe

exkl. MWSt

16,14 € /m²

Anlässlich des Anschlusses eines Hauses an die öffentliche Kanalisation wird eine einmalige Anschlussabgabe vorgeschrieben. Diese ist durch Multiplikation der Berechnungsfläche (gem. NÖ Kanalgesetz zu ermitteln) mit dem Einheitssatz zu errechnen.

Kindergarten - Bastelbeitrag

inkl. MWSt

17,00 € monatlich

Restmülltonne

exkl. MWSt

152,32 € pro Jahr

inkl. MWSt

167,55 € pro Jahr

120-Liter-Tonne , 8 Abfuhren

Verrechnung vierteljährlich per 15.02., 15.5., 15.08. und 15.11.

Wasseranschlussabgabe

exkl. MWSt

7,30 € /m²

Anlässlich des Anschlusses eines Hauses an das öffentliche Wasserleitungsnetz wird eine einmalige Anschlussabgabe vorgeschrieben. Diese ist durch Multiplikation der Berechnungsfläche (gem. NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 i.d.g.F. zu ermitteln) mit dem Einheitssatz zu errechnen.

Wasserbezugsgebühr

exkl. MWSt

2,50 € pro m³

inkl. MWSt

2,75 € pro m³

Vorschreibung halbjährlich per 15.02. und 15.08.

Wasserzählergebühr

exkl. MWSt

105,00 € pro Jahr

inkl. MWSt

115,50 € pro Jahr

fällig per 15.02.

Gilt für einen Zähler mit einer Nennbelastung bis 3m³/h.