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Niederösterreich hilft durch eine einmalige finanzielle Unterstützung für NÖ Familien anlässlich des Schulstarts.
Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen.
Volljährige Schüler und volljährige Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können als Antragsteller auftreten.
Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2023 bis 02.02.2024 nur einmal möglich.
Die NÖ Landesregierung hat die Förderrichtlinie „blau-gelbe Schulstartgeld 2023“ für das Schuljahr 2023/24 beschlossen.
Das blau-gelbe Schulstartgeld 2023 wird explizit für den Besuch einer Primar- oder Sekundarschule und für Lehrausbildungen gewährt und kann unabhängig vom Schulstartgeld des Bundes, welches automatisch mit der Familienbeihilfe im August 2023 ausbezahlt wird, beantragt werden.
Richtlinien
zum Online-Antrag
24.08.2023 08:40