Grabstellengebühren
(1) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen beträgt für
bis zu 2 Leichen und Urnen € 280,--
bis zu 4 Leichen und Urnen € 490,--
bis zu 6 Leichen und Urnen € 690,--
Kindergräber € 190,--
(2) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei sonstigen Grabstellen (Urnennische) beträgt für
Urnennischen bis zu 4 Urnen € 1.290,--
(3) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 30 Jahre bei sonstigen Grabstellen (Grüften) beträgt für
Grüfte bis zu 3 Leichen und Urnen € 2.500,--
Grüfte bis zu 6 Leichen und Urnen € 4.900,--
Grüfte bis zu 12 Leichen und Urnen € 9.800,--
Für Randgräber erhöhen sich die vorgesehenen Gebühren um 20 v.H. der jeweiligen Gebührensätze, ebenso für Eckgräber und Grabstellen an der Friedhofseinfriedung.
Verlängerungsgebühren
Für Erdgrabstellen für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
Für sonstige Grabstellen (Urnennischen), für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit € 407,00 festgesetzt.
Für sonstige Grabstellen (Grüfte), für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
Beerdigungsgebühren
(1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei
a) Erdgrabstellen € 650,--
b) Kindergräbern € 340,--
c) Urnenbeisetzung in Grabstellen € 340,--
d) Urnenbeisetzung in Grüften € 340,--
e) Urnenbeisetzung in Urnennischen € 340,--
f) Grüfte € 1.000,--
(2) Bei Erdgrabstellen mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz (1)
um € 330,-- am Friedhof Schottwien
um € 420,-- am Friedhof Maria Schutz
Enterdigungsgebühren
Die Enterdigungsgebühr beträgt das Zweieinviertelfache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.
Gebühr zur Benützung der Leichenhalle
Die Gebühr für die Benützung der Leichenhalle beträgt je angefangenem Tag 50,-- Euro.